Willkommen in der Praxis für Logopädie Bliesgau

Schön, Sie auf meiner Internetseite begrüßen zu dürfen!

Auf dieser Seite können Sie einen ersten Eindruck über mich und meine Arbeit gewinnen. Ich Arbeite im Saarland in Blieskastel-Aßweiler und freue auf Ihre Anfrage!


Sprache und Kommunuikation

Die Sprache und die Kommunikation ist die Grundlage des menschlichen Zusammenlebens. Hierbei möchte ich Sie und/oder Ihr Kind gerne unterstützen, um unnötige Missverständnisse im Alltag so weit als möglich zu reduzieren oder am besten ganz zu vermeiden.


Kompetente Beratung

In meiner logopädischen Praxis erhalten Sie kompetente Beratung und Therapie in den Bereichen Sprache, Sprechen, Schriftsprache, Stimme und Schlucken.
Dabei profitieren alle Altersklassen von der logopädischen Behandlung. Sie ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geeignet. Sogar bei Kleinkindern unter drei Jahren kann eine Therapie möglich und sinnvoll sein.



Haben Sie Fragen?
Oder einen Terminwunsch?

Ich freue mich über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und wünsche Ihnen viel Spaß beim Durchsehen meiner Webseite.

Ihre Logopädin Sabine Wagner

Willkommen in der Praxis für Logopädie Bliesgau

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Über mich



Staatlich anerkannte Logopädin und Praxisinhaberin


Im Jahr 2005 absolvierte ich mein Staatsexamen an der Berufsfachschule für Logopädie in Freiburg.
Nach langjähriger Erfahrung als angestellte Logopädin gründete ich im Jahr 2018 meine eigene logopädische Praxis in Blieskastel-Assweiler.
Aufgrund vierzehn Jahren Berufstätigkeit in der Logopädie verfüge ich über viel Erfahrung und ein breites Spektrum an Therapiemethoden in der Kinder - und Erwachsenentherapie.

Zu meinem (Selbst-) Verständnis als Logopädin gehört die regelmäßige Teilnahme an umfassenden Fortbildungen.

Ich bin Mitglied im Deutschen Bundesverband für Logopädie dbl.


Kontakt

Immer ein offenes Ohr


Für Fragen oder Terminabsprachen kontaktieren Sie mich gerne telefonisch, persönlich, per E-Mail oder über das Kontaktformular.



Praxisräume


1 / 4

Organisatorisches

Der Weg zur Therapie

1

Ärztliche Verordnung

Sprechen Sie Ihren Arzt an, wenn Sie eine logopädische Therapie benötigen. Folgende Ärzte können eine Heilmittelverordnung für Logopädie ausstellen: Hausärzte, Allgemeinärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Neurologen sowie Zähnärzte und Kieferorthopäden
2

Terminvereinbarung

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich an. Da ich oft unterwegs bin auf Hausbesuchen, bin ich nicht immer sofort erreichbar. Bitte sprechen Sie in diesem Fall auf den Aufrufbeantworter. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.
3

Diagnostik

Beim Erstkontakt führe ich zunächst mit Ihnen ein Anamnesegespräch. In diesem Gespräch können Sie mir Ihre gesundheitlichen Probleme schildern. Dies ist wichtig, damit ich mir ein Bild von Ihnen und der vorliegenden Sprach- oder Stimmproblematik machen kann. Im Anschluss erfolgt eine ausführliche logopädische Diagnostik. Dabei wird untersucht, welche Bereiche betroffen sind. Dadurch ist eine exakte und individuelle Therapieplanung möglich. Dabei werden standartisierte Verfahren und Screening-Tests verwendet.
4

Therapie

Ein bis zwei mal wöchentlich. Dauer 45 Min. i.d.R., davon 5 Minuten Beratungszeit.
5

Kosten

Die logopädische Behandlung gehört zur medizinischen Grundversorgung. Sie wird in der Regel von gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Gesetzliche Krankenkassen

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10 % des Rezeptwertes. Die Höhe dieses Betrages richtet sich nach der Gebührentabelle Ihrer Krankenkasse. Außerdem sind 10,- Euro Rezeptgebühr pro Verordnung zu entrichten.

Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Auch für Erwachsene ist eine Befreiung von der Zuzahlung unter bestimmten Umständen möglich. Diesbezüglich berate ich Sie gerne oder Sie wenden sich direkt an Ihre Krankenkasse.

Private Krankenkassen

Bei den privaten Krankenkassen sollten Sie mit Ihrer Kasse abklären, ob Ihr Versicherungsvertrag logopädische Therapie mit einschließt. Patient und Logopäde schließen einen Behandlungsvertrag ab, in dem die Höhe der Therapiekosten festgelegt ist.

Die Kosten werden entweder vollständig von der Kasse übernommen oder zum Teil über die Beihilfe.

Näheres finden Sie unter „www.heilmittelrichtlinien.de“.